
Kennzeichnungspflicht in der EU besteht seit April 2004 bei Lebensmitteln, die Bestandteile aus gentechnisch veränderten Pflanzen enthalten. Hier muss der Hinweis "gentechnisch verändert" oder "aus gentechnisch veränderten/m … (Bezeichnung der Zutat) hergestellt".
Gastronomenpflicht ist es, die Gäste über einen möglichen Einsatz von gentechnisch veränderten Lebensmitteln auf der Speisenkarte - oder sonstigen Ankündigungen - zu informieren. Ein Verstoß gegen diese Kennzeichnungspflicht kann mit Geldbußen bis zu 50.000,-€ geahndet werden. Allerdings ist vielen Verantwortlichen in der Profiküche die Problematik gentechnisch veränderter Lebensmittel nicht bewusst.
Die Köche/innen haben grundsätzlich kein Interesse daran z.B.Gen Öl zu verarbeiten. Es macht auch keinen Sinn, da weltweit genügend gentechnikfreie Ware zu vergleichbaren Einkaufspreisen vorhanden ist. Eine stärkere Sensibilisierung der Profikollegen/innen ist hier allerdings von Nöten.
Wer Gentechnik beim Einkauf aus dem Wege gehen will, ist bei Produkten mit dem Bio-Siegel (noch) auf der sicheren Seite.
Das gilt insbesondere für indirekte nicht kennzeichnungspflichtige Lebensmittel, die nicht "aus" sondern "mit" gentechnisch veränderten
Organismen erzeugt wurden. ( Fleisch, Milch, Eier usw.)
Der Deutsche Wellness Verband hat Prüfkriterien für Wellness-Restaurants und Verpflegungsbetriebe von Gemeinschaftseinrichtungen entwickelt. Einrichtungen die sich freiwillig diesem Prozedere unterziehen, werden unter anderem auf Sicherstellung geprüft, keine direkten und indirekten Lebensmittel aus gentechnisch veränderten Produkte zu verarbeiten.
Betriebe die sich dahingehend qualifiziert haben, sind dann an dem bekannten Prüfsiegel des Deutschen Wellness Verbandes zu erkennen.