27.06.2007 | DWV: Essen und Trinken

EU-Health-Claims-Verordnung tritt in Kraft: Unseriöse Wunder-Lebensmittel verschwinden vom Markt

Probiotischer Joghurt für stärkere Abwehrkräfte, Margarine gegen Herzkrankheiten und der Müsli-Riegel mit Extra-Calcium - ab 1. Juli 2007 dürfen Lebensmittelhersteller nur mit Aussagen für ihre Produkte werben, die auch wissenschaftlich belegt sind.

Die EU-Health-Claims-Verordnung soll den Verbraucher vor unhaltbaren Versprechungen der Lebensmittelindustrie scützen. Ab 1. Juli dürfen Hersteller nur dann mit positiven Gesundheits-Wirkungen ihrer Produkte werben, wenn sie diese auch in wissenschaftlichen Studien belegt haben - so Prof. Stephan Bischoff, Ernährungsmediziner an der Universität Hohenheim, zu der Health-Claims-Verordnung der EU.
Der Verbraucherschutz wird ganz klar verbessert. Aber auch die seriöse Lebensmittelindustrie profitiert von der Regulierung: Die Verordnung fördert den fairen Wettbewerb und den Schutz von Innovationen.

Der probiotische Joghurt ist noch als Joghurt erkennbar. Die Grenze von Lebensmitteln und Arzneimitteln verschwimmt aber immer weiter. Viele Hersteller lassen das Nahrungsergänzungsmittel nicht als Arzneimittel zu, um so die strengen Auflagen des Arzneimittelgesetztes zu umgehen und zu sparen. Es gibt eine rechtliche Grauzone bei so genannten funktionellen Lebensmitteln (Functional Foods), die dem Verbraucher gesundheitliche Vorteile versprechen.

Durch die EU-Health-Claims-Verordnung fällt es dem Verbraucher aber sicher leichter, die seriösen Lebensmittel mit gesundheitlichem Zusatznutzen zu erkennen. Trittbrettfahrer, die mit ihren Produkten Wunderdinge versprechen, werden durch die strengen Zulassungsbedingungen vom Markt verschwinden. Dies hat natürlich seinen Preis: gute Produkte mit gesundheitlichem Zusatznutzen werden vermutlich teurer werden, dafür kann sich  der Verbraucher aber auch auf die Aussagen der Hersteller verlassen.

 

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