
Gesundheitsgefahren entstehen durch den Genuss des Imitats zwar nicht, dafür bleibt der Genuss eindeutig auf der Strecke. Solange der Verbraucher nichts bemerkt, scheint alles gut. Vorausgesetzt, das nicht behauptet wird, dass es sich um ein Milcherzeugnis handelt. Das europäische Recht ist in diesem Punkt klar geregelt. So ist einfach von einem Betrug auszugehen, wenn der Kunde bewusst in die Irre geführt wird. In Restaurants und Imbissbuden kaum nachprüfbar.
Das Ausmaß der Schummeleien ist beträchtlich: Auf rund 100 000 Tonnen jährlich wird der jährliche Ersatzstoffverbrauch der Industrie geschätzt. Den Kunden bleibt nur eine verstärkte Aufmerksamkeit beim Einkauf oder der Bestellung im Restaurant. Nur bei der Bezeichnung Milchspeiseeis wird sicher auch tatsächlich Milch verarbeitet. Ebenso sollte die Kennzeichnung von Pizzen oder Käsebaguettes unter die Lupe genommen werden. Ist Käse in der zutatenliste nicht präsent , wird eventuell ein Imitat verwendet.