HYGIENE & SCHUTZ AN DER KOSMETIK - & WELLNESSLIEGE

Eine hochwertige Acryl - Arbeitsschutzvorrichtung für die körpernahen Behandlungen in der Kosmetik & Beauty-Wellness.
JA zu mehr SICHERHEIT im gegenseitigen Umgang & Arbeitserleichterung an der Kosmetik- und Wellnessliege – gemäß der Corona-Schutzverordnung!

Wegen des Virus kann man nicht mehr massieren, ohne sich und die Patienten in Gefahr zu bringen? FALSCH, denn genau dieses Problem löst die Acryl-Vorrichtung für Kosmetik- und Wellnessliegen! Holen Sie sich die Schutzvorrichtung für Ihr Unternehmen, wecken Sie das Vertrauen Ihrer Kunden und stabilisieren Sie Ihre wirtschaftliche Existenz! Die Acryl-Vorrichtung wird ganz simpel am Kopfbereich der Liege (Polsterung) aufgeschoben und schon haben Sie eine hochwertige Arbeitsschutzvorrichtung gegen Viren. Auch vor Übertragungen per Tröpfcheninfektion z.B. durch Spucken oder Niesen sind Sie und Ihre Mitarbeiter*Innen geschützt. Ihr Kunde benötigt keine FFP2-Maske und Sie als Masseur benötigen kein Schutzschild mehr, allein die FFP2-Maske reicht in diesem Fall aus.

Dieser innovative und praktische Atem-Hygiene-Schutz gibt es für die Kosmetikliege in zwei Größen. Für die Wellness Massage in einer Größe. Sonderanfertigungen können in der Regel ohne Mehrkosten geleistet werden. Bei höherer Stückzahl Preis auf Anfrage!
In der Kosmetik, bei Wellness- & Spa - Massagen, in Spa- & Sauna-Landschaften und somit allgemein in Wellness Hotels in der körpernahen Behandlung: Überall dort, wo der Mindestabstand von 1,50 Meter nicht eingehalten werden kann und Infektionsrisiken hoch sind, ist die patentierte Erfindung und CE-zertifizierte Atem-Hygiene-Schutzvorrichtung aus hochwertigem 8 mm Acryl laut der aktuellen Corona-Schutzverordnung eine zuverlässige Sicherheit für den gegenseitigen Umgang in der körpernahen Behandlung und ermöglicht Behandelnden eine weitaus angenehmeres arbeiten als in voller Schutzmontur mit FFP 2-Maske und zusätzlichem Gesichtsvisier. Auch das Vertrauen der Kund*innen-Patient wird somit gestärkt. Laut Berufsgenossenschaft (BGW), der wir unterliegen, muss außer der FFP 2 Maske und den bekannten Hygienemaßnahmen in der körpernahen Behandlung, sofern der Kunde keine FFP2 Maske trägt, noch ein Gesichtsschild oder Schutzbrille getragen werden. Da Gesichtsschilder (auch Face Shields genannt) aber seitlich und unten offen sind, gelten sie nicht als ausreichender Schutz vor dem Coronavirus. Die Schutzvorrichtung für Kosmetik & Wellness überzeugt durch:

•    mehr Sicherheit am Arbeitsplatz
•    hochwertiges 8 mml Acryl
•    leicht & simpel auf die Polsterung der Kosmetikliege aufzuschieben
•    Reinigung wie Ihr Arbeitsplatz
•    angenehmere Arbeitsweise – zugewandte Haltung gegenüber Kunden
•    Prävention trägt zum unternehmerischen Erfolg bei!

Kontakt: info@angela-jung.de

Info: www.atem-hygiene-schutz.de


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