Wellness-Beiträge



Wie kommt das Geld in den Spa – bzw. Wellness-Bereich?

Um neue Kunden zu gewinnen, müssen die kleinen und mittelständischen Unternehmen, die in der Wellness-Branche aktiv sind, vor allem in die Hardware investieren. Diese ist jedoch sehr kapitalintensiv und die Banken geben nur selten Kredite.

Verfasser: Kai Schimmelfeder, federconsulting

Die Banken gewähren den Betrieben der Spa- und Wellness-Branche nur zögerlich Finanzierungen, weil es für diesen Bereich keine wirtschaftliche Norm und kaum betriebswirtschaftliche Kennzahlen gibt. Letztere würden die verschiedenen Projekte transparenter darstellen. Daraufhin könnte die Bank eine Vorausschau nach internen Kriterien erstellen, die die Wahrscheinlichkeit für einen möglichen Zusammenbruch des zu finanzierenden Unternehmens errechnet. Schließlich müssen solche Projekte – laut den Vorschriften der Banken (MaK) - nach dem schlechtesten Betrachtungswinkel geprüft werden. WOFÜR STEHT DIE ABKÜRZUNG MaK?

Die MaK

Die MaK umfassen Rahmenbedingungen für die Organisation des Kreditgeschäftes, innerhalb derer die Banken ihre Aufbau- und Ablauforganisation flexibel gestalten können. Zu den Kernelementen für das Kreditgeschäft zählen die Trennung bestimmter Funktionen, klar definierte Kreditprozesse, ein Verfahren zur Früherkennung von Risiken sowie die Überwachung der Risiken auf Portfolioebene und ein funktionsfähiges Reporting. Die MaK zielen dabei insbesondere auf die Schärfung des Risikobewusstseins innerhalb der Banken und eine verbesserte Transparenz ab. (Quelle: Mak-Praktikerhandbuch)

Wären schon viele gute Projekte finanziert worden, gäbe es positive betriebswirtschaftliche Vergleichszahlen. Doch leider legen Gründer oder Unternehmer meist der Bank nur lückenhafte Konzepte ohne betriebswirtschaftliche Kennzahlen vor. Wegen den schlecht ausgearbeiteten und wenig aussagekräftigen Unterlagen gestaltet es sich sehr schwierig für Wellness- bzw. Spa-Projekte sinnvolle Finanzierungen zu bekommen.

Kreditwesengesetz

§ 18 Kreditunterlagen Ein Kreditinstitut darf einen Kredit von insgesamt mehr als 250.000 Euro nur gewähren, wenn es sich von dem Kreditnehmer die wirtschaftlichen Verhältnisse, insbesondere durch Vorlage der Jahresabschlüsse, offen legen lässt. Das Kreditinstitut kann hiervon absehen, wenn das Verlangen nach Offenlegung im Hinblick auf die gestellten Sicherheiten oder auf die Mitverpflichteten offensichtlich unbegründet wäre. Das Kreditinstitut kann von der laufenden Offenlegung absehen, wenn:

  • der Kredit durch Grundpfandrechte auf Wohneigentum, das vom Kreditnehmer selbst genutzt wird, gesichert ist,
  • der Kredit vier Fünftel des Beleihungswertes des Pfandobjektes im Sinne des § 12 Abs. 1 und 2 des Hypothekenbankgesetzes nicht übersteigt und
  • der Kreditnehmer die von ihm geschuldeten Zins- und Tilgungsleistungen störungsfrei erbringt.


Die Finanzierungsanfragen

Einerseits liegen bei Banken Finanzierungsanfragen für komplette Wellness- bzw. Spa-Immobilien vor, bei denen es oft um Kredite über 1 Mio. Euro plus Anlaufkosten/Pre-Opening und Mehrwertsteuerzwischenfinanzierung geht. Das können auch neue Immobilien, Erweiterungen in bestehenden oder Umbauten in eigenen Immobilien sein. Diese Finanzierungen machen ein besonderes Vorgehen nötig.
Andererseits suchen Unternehmer oder Gründer Finanzierungen für Investitionen in Mietobjekten. Diese fallen meist geringer aus, weil weder Grundstücke noch eine Immobilie finanziert werden müssen. Die letztgenannten Finanzierungsanfragen sind am häufigsten und problematischsten, da die Kredite in Um- oder Ausbauten nach Fertigstellung für die Bank nicht mehr verwertbar sind. Geht das Unternehmen insolvent, hat die Bank ihr Geld in eine ihr nicht gehörende Immobilie investiert. Endet das Gedankenspiel der Finanzierungsanfrage so, ist dies in den meisten Fällen das K.O.-Kriterium für den Wellness- oder Spa-Kredit.
Eine erfolgreiche Finanzierung, die nicht vom Eigenkapital abhängig ist, wird mit alternativen Finanzierungsmodulen wie Genussscheinen oder
Investorenfinanzierungen möglich.

Mezzanine Finanzierungen

Immer mehr private Anleger aus dem freien Kapitalmarkt, sehen in der Bereitstellung ihres eigenen Kapitals als Anlage für Gesundheitsunternehmen eine sinnvolle Renditechance. Die Anleger suchen stabile Unternehmenszweige, die eine sichere Rendite in Aussicht stellen – ohne dabei auf die banküblichen Sicherheiten zu bestehen.
Erkennt der zukünftige Investor aus dem Unternehmenskonzept ein beweisbares Wachstum, ist das eine Sicherheit für ihn. Da die Wirtschaftszahlen dem Spa- und Wellness-Markt eine steigende Tendenz für die nächsten Jahre voraussagen, werden immer mehr Anleger in diesen Bereich investieren.

Investitionen ohne Sicherheiten?

Zu den Mezzaninen Finanzierungsformen, die von den Banken gern als ergänzendes Finanzierungsmittel gesehen werden, gehören die Genussscheine.
Das Kapital aus den Genussscheinen kann dem Spa-Unternehmen vom freien Kapitalmarkt zufließen. Dieses wird u.a. von privaten Investoren aufgebracht und ist gerade für kleinere und mittlere Spa-Unternehmen geeignet. Der Genussschein unterliegt nur wenigen gesetzlichen Bestimmungen und ist somit in weiten Bereichen individuell und gestaltungsfrei. Dadurch nimmt das Unternehmen den Verkauf dieses Finanzierungsmittel selbst in die Hand.
Die benötigte Summe von z.B. 500.000 Euro wird in Teilen zu 5.000 Euro auf die Genussscheine aufgeteilt. Diese werden über ein bestimmtes Verfahren im freien Kapitalmarkt untergebracht, in dem einzelne Anleger gesucht werden, die Genussscheine kaufen. Der Anleger tut dies aufgrund der Unternehmensunterlagen. Zu beachten ist, dass mehrere unterschiedliche Anleger vom Unternehmen und der Zukunftsfähigkeit zu überzeugen sind. Je besser die Darstellung der Unternehmensdaten, desto schneller erhält der Unternehmer das gewünschte Kapital.

Um die Genusscheine verkaufen zu können, müssen Spa-, Wellness- oder auch Gesundheitsunternehmen gegebenenfalls auf ein Kontaktnetzwerk zurückgreifen. Das können Verwandte, Freunde, Lieferanten usw. sein, denen das Unternehmen und der Genussschein vorgestellt werden. Verfügt das Unternehmens über kein ausreichendes Netzwerk, helfen Berater weiter, die dieses Netzwerk und die damit verbundenen Aufgaben bereits kennen.
Durch Präsentationsveranstaltungen werden die möglichen Genusscheinkäufer über das Unternehmen und den Genusschein informiert. Der Genussschein als Finanzierungsmittel wird den Spa-Bereich revolutionieren. Deswegen wird jeder, der sich professionell auf sein Vorhaben vorbereitet, erfolgreich sein. Der Autor dieses Beitrags, Kai Schimmelfeder, ist Kaufmann, Wirtschaftsberater und Rating Advisor. Als spezialisierter Unternehmensberater erstellt er Finanzierungskonzeptionen und Analysen. Er betreut mit seinem Beratungsunternehmen feder consulting u. a. die Hotel-, Wellness- und Fitnessbranche.

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