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Wellness-Recht: Braucht ein Wellnss- oder Spa-Betrieb einen Gesundheitsfragebogen?
Wer kennt sie nicht, die Fragebögen zur gesundheitlichen Anamnese in einer Arztpraxis. Noch bevor der erste ärztliche Kontakt stattfindet, erhält man am Empfang einen Bogen mit Fragen zu seiner medizinischen Vorgeschichte, auch Anamnesefragebogen genannt. Die wahrheitsgemäße und vollständige Beantwortung der Fragen zur Krankheitsgeschichte soll die richtige Diagnose und die beste Behandlung erleichtern. Die Antworten sind freiwillig und unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Hierauf wird in dem Fragebogen ausdrücklich hingewiesen.
Was im Verhältnis Arzt-Patient so logisch und verständlich klingt, mag in einem Spa oder in einem Wellnessmassage-Betrieb Bedenken erzeugen. Hier geht es nicht um Heilbehandlungen. Die Kundschaft will durch Massagen und andere Wellnessanwendungen ihr Wohlbefinden verbessern. Daher gehören Wellnessmasseurinnen und -masseure auch nicht zu den staatlich anerkannten Heil(hilfs)berufen, wie medizinische Masseure/-innen, Physiotherapeuten/-innen, Heilpraktiker/-innen und Ärzte/Ärztinnen. Die Wellness-Behandlung soll der Gesunderhaltung und Gesundheitsförderung dienen. Eine Krankheitsdiagnose wird nicht gestellt. Daraus wird geschlossen, dass Wellnessmassagen nur am gesunden Menschen angewendet werden dürfen. Man muss sich zusätzlich vor Augen führen, dass es in Deutschland erlaubt ist, Wellnessmassagen grundsätzlich ohne jegliche Ausbildung beruflich auszuüben. Gleichwohl können diese Massagen am gesunden Körper Schäden anrichten.
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